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Nach Artikel 269 des Abkommens ist die Überprüfung der in Anhang XXIX-A des Abkommens vorgesehenen Wertschwellen durch Beschluss des Assoziationsausschusses in der Zusammensetzung „Handel“ anzunehmen.
Nach Artikel 149 des Abkommens sollte die Anpassung der Schwellenwerte in Anhang XXI-P des Abkommens durch Beschluss des Assoziationsausschusses in der…
Mit Artikel 1 des Beschlusses des Assoziationsrats Nr. 3/2014 vom 16. Dezember 2014 wird der Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zur…
Nach Artikel 269 Absatz 5 des Abkommens sind die in Anhang XXIX-A vorgesehenen Schwellenwerte für öffentliche Aufträge ab dem Jahr des Inkrafttretens des…
Nach Artikel 149 des Abkommens sind die in Anhang XXI-P vorgesehenen Schwellenwerte für öffentliche Aufträge ab dem ersten geraden Jahr nach Inkrafttreten des…
Nach Artikel 269 des Abkommens sind die in Anhang XXIX-A des Abkommens vorgesehenen Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge ab dem Jahr des…
Es ist angebracht, den Standpunkt der Union festzulegen, der im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zur Aktualisierung von Anhang XVI und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.