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Nach Artikel 149 des Abkommens sollte die Anpassung der Schwellenwerte in Anhang XXI-P des Abkommens durch Beschluss des Assoziationsausschusses in der Zusammensetzung „Handel“ erfolgen.
Nach Artikel 269 des Abkommens ist die Überprüfung der in Anhang XXIX-A des Abkommens vorgesehenen Wertschwellen durch Beschluss des Assoziationsausschusses in…
Nach Artikel 149 des Abkommens sind die in Anhang XXI-P vorgesehenen Schwellenwerte für öffentliche Aufträge ab dem ersten geraden Jahr nach Inkrafttreten des…
Nach Artikel 269 Absatz 5 des Abkommens sind die in Anhang XXIX-A vorgesehenen Schwellenwerte für öffentliche Aufträge ab dem Jahr des Inkrafttretens des…
Mit Artikel 1 des Beschlusses des Assoziationsrats Nr. 3/2014 vom 16. Dezember 2014 wird der Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zur…
Nach Artikel 149 des Abkommens sind die in Anhang XXI-P vorgesehenen Schwellenwerte für öffentliche Aufträge ab dem ersten geraden Jahr nach Inkrafttreten des…
Mit Artikel 1 des Beschlusses Nr. 3/2014 des Assoziationsrats überträgt der Assoziationsrat dem Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.