Erwägungsgrund 3 32016D1880
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2014/35/EU des Rates am 23. November 2013 im Namen der Union unterzeichnet.
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2014/35/EU des Rates am 23. November 2013 im Namen der Union unterzeichnet.