Erwägungsgrund 4 32016D1884
Das Abkommen wurde — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — nach Maßgabe des Beschlusses (EU) 2016/581 des Rates am 16. Juni 2016 im Namen der Europäischen Union unterzeichnet.
Das Abkommen wurde — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — nach Maßgabe des Beschlusses (EU) 2016/581 des Rates am 16. Juni 2016 im Namen der Europäischen Union unterzeichnet.