Erwägungsgrund 4 32016D1885
Das Abkommen wurde — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — nach Maßgabe des Beschlusses (EU) 2016/243 des Rates am 19. April 2016 im Namen der Union unterzeichnet.
Das Abkommen wurde — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — nach Maßgabe des Beschlusses (EU) 2016/243 des Rates am 19. April 2016 im Namen der Union unterzeichnet.