Erwägungsgrund 2 32016D1970
Die Verhandlungen über das Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurden am 30. Juli 2014 erfolgreich abgeschlossen. Das Abkommen ist Ausdruck sowohl der engen historischen Beziehungen und der immer engeren Bindungen zwischen den Vertragsparteien als auch ihres Wunsches, die Beziehungen in ehrgeiziger und innovativer Weise zu vertiefen und zu erweitern.