Erwägungsgrund 4 32016D2079BESCHLUSS (EU) 2016/2079 DES RATES vom 29. September 2016 über die Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens
Das Abkommen sollte daher im Namen der Union unterzeichnet und einige seiner Bestimmungen sollten bis zum Abschluss der zu seinem Abschluss notwendigen…
Erwägungsgrund 4 32017D1546BESCHLUSS (EU) 2017/1546 DES RATES vom 29. September 2016 über die Unterzeichnung des Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens
Das Abkommen sollte daher im Namen der Union unterzeichnet und einige seiner Bestimmungen sollten bis zum Abschluss der für seinen Abschluss notwendigen…
Erwägungsgrund 4 32017D0434BESCHLUSS (EU) 2017/434 DES RATES vom 13. Februar 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Kooperationsabkommens über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Islamischen Republik Afghanistan andererseits
Das Abkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet werden und einige der Bestimmungen des Abkommens sollten bis zum Abschluss der für seinen Abschluss…
Erwägungsgrund 4 32016D2232BESCHLUSS (EU) 2016/2232 DES RATES vom 6. Dezember 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits
Das Abkommen sollte daher im Namen der Union unterzeichnet und vorläufig angewandt werden, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen…
Erwägungsgrund 4 32016D0123BESCHLUSS (EU) 2016/123 DES RATES vom 26. Oktober 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits
Das Abkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und bis zum Abschluss der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren in Teilen vorläufig angewandt…
Erwägungsgrund 4 32018D0104BESCHLUSS (EU) 2018/104 DES RATES vom 20. November 2017 über die Unterzeichnung, im Namen der Union, und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits
Das Abkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und teilweise vorläufig angewandt werden, bis die für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren…