Erwägungsgrund 4 32016D0123BESCHLUSS (EU) 2016/123 DES RATES vom 26. Oktober 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits
Das Abkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und bis zum Abschluss der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren in Teilen vorläufig angewandt…
Erwägungsgrund 4 32016D2079BESCHLUSS (EU) 2016/2079 DES RATES vom 29. September 2016 über die Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens
Das Abkommen sollte daher im Namen der Union unterzeichnet und einige seiner Bestimmungen sollten bis zum Abschluss der zu seinem Abschluss notwendigen…
Erwägungsgrund 4 32016D1970BESCHLUSS (EU) 2016/1970 DES RATES vom 29. September 2016 über die Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens
Das Abkommen sollte daher im Namen der Union unterzeichnet und einige seiner Bestimmungen sollten bis zum Abschluss der zu seinem Abschluss notwendigen…
Erwägungsgrund 4 32017D0434BESCHLUSS (EU) 2017/434 DES RATES vom 13. Februar 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Kooperationsabkommens über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Islamischen Republik Afghanistan andererseits
Das Abkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet werden und einige der Bestimmungen des Abkommens sollten bis zum Abschluss der für seinen Abschluss…
Erwägungsgrund 4 32012D0735BESCHLUSS DES RATES vom 31. Mai 2012 zur Unterzeichnung — im Namen der Union — des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits und über die vorläufige Anwendung dieses Übereinkommens (2012/735/EU)
Das Übereinkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und bis zum Abschluss der Verfahren für seinen Abschluss vorläufig angewandt werden.
Erwägungsgrund 4 32016D2118BESCHLUSS (EU) 2016/2118 DES RATES vom 28. Oktober 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kanada andererseits und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens
Das Abkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet werden. Das Abkommen sollte gemäß Artikel 30 teilweise vorläufig angewandt werden, bis die für seinen…