Erwägungsgrund 3 32016D1973
—Aufgrund des Finanzierungsbedarfs im Zusammenhang mit der Verwaltung der nationalen Haushalte sollte der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 5 zum Gesamthaushaltsplan 2016 unverzüglich angenommen werden. Daher ist es gerechtfertigt, im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rates den in Artikel 4 des Protokolls Nr. 1 festgelegten Zeitraum von acht Wochen für die Unterrichtung der nationalen Parlamente zu verkürzen —