Erwägungsgrund 3 32016D2039
—Da der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 zum Gesamthaushaltsplan 2016 unverzüglich angenommen werden muss, ist es gerechtfertigt, die in Artikel 4 des Protokolls (Nr. 1) festgelegte Frist von acht Wochen für die Unterrichtung der nationalen Parlamente sowie die dort vorgesehene Frist von zehn Tagen für die Aufnahme des Punkts in die vorläufige Tagesordnung des Rates gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rates zu verkürzen —