Erwägungsgrund 2 32016D2087
Am 24. April 2012 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit Island aufzunehmen, um im Rahmen von Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine größere Liberalisierung des bilateralen Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu erzielen. Die Verhandlungen wurden am 17. September 2015 erfolgreich abgeschlossen, und es wurde ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen (im Folgenden „Abkommen“) paraphiert.