Erwägungsgrund 3 32016D2099
Am 11. Mai 2016 hat Estland den Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen der in den Unternehmen Eesti Energia AS, Nitrofert AS und Viru Keemia Grupp AS in Estland erfolgten Entlassungen gestellt. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 für die Festsetzung eines Finanzbeitrags aus dem EGF.