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Am 30. Juli 2003 trat die Gemeinschaft auf der Grundlage eines Beschlusses der Kommission vom 4. November 2002 durch Unterzeichnung der GIF-Charta („die Charta“) dem Internationalen Forum „Generation IV“ bei, die von den ersten Mitgliedern 2001 unterzeichnet wurde. Mit Beschluss der Kommission vom 29. Juni 2011 wurde die ursprünglich für zehn Jahre vorgesehene Beteiligung der Gemeinschaft an der Charta um einen unbestimmten Zeitraum verlängert, vorbehaltlich einer etwaigen von den Mitgliedstaaten der Union einstimmig beschlossenen Kündigung. Alle GIF-Mitglieder, so auch die Gemeinschaft, können die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von 90 Tagen schriftlich kündigen. Da die Charta keine Bestimmungen über einen finanziellen Austausch oder besondere Mittelzuweisungen zwischen den Vertragsparteien enthält, fällt sie in den Anwendungsbereich des Artikels 101 Absatz 3 des Euratom-Vertrags.
Mit dem Beschluss 2002/651/EG des Rates wurde die Europäische Gemeinschaft Mitglied der IRSG. Seit dem 1. Juli 2011 ist nur die Union Mitglied der IRSG; alle…
Innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Vorlage des Gutachtens der Behörde legt die Kommission dem Ausschuss nach Artikel 14 Absatz 1 den Entwurf einer…
Ist ein Mitgliedstaat der Auffassung, dass die Erneuerung von Gemeinschaftslizenzen aufgrund von Maßnahmen, die er ergriffen hat, um die COVID-19-Ausbreitung zu…
Ist ein Mitgliedstaat der Auffassung, dass die Erneuerung von Gemeinschaftslizenzen oder von Fahrerbescheinigungen aufgrund von Maßnahmen, die er ergriffen hat,…
Dieser Vertrag tritt am 1. April 2010 in Kraft. Sind bis zum 31. März 2010 nicht mindestens dreizehn Ratifikationsurkunden bei dem der…
Ist ein Mitgliedstaat der Auffassung, dass die Erneuerung von Gemeinschaftslizenzen aufgrund von Maßnahmen, die er ergriffen hat, um die COVID‐19‐Ausbreitung zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.