Erwägungsgrund 3 32016D2144
Es ist daher erforderlich, die Ausnahmen von den Restriktionen für den Erwerb oder die Beförderung von Erdölerzeugnissen in Syrien aus Gründen der humanitären und zivilen Hilfe dahin gehend zu ändern, dass das Genehmigungsverfahren besser an die operativen Gegebenheiten angepasst wird.