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Die vorläufige Anwendung von Teilen des Abkommens berührt nicht die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten gemäß den Verträgen. Sie sollte auch, insbesondere in den in Teil III Titel IV bis VII des Abkommens genannten Bereichen, im Einklang mit der Natur der Zuständigkeit der Union stehen —
Mit der vorläufigen Anwendung von Teilen des Abkommens wird der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten im Einklang mit den…
Mit der vorläufigen Anwendung von Teilen des Abkommens wird der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten im Einklang mit den…
Mit der vorläufigen Anwendung von Teilen des Abkommens wird der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten im Einklang mit den…
Mit der vorläufigen Anwendung von Teilen des Abkommens wird der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten im Einklang mit den…
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union und die vorläufige Anwendung von Teilen des Abkommens berührt nicht die Aufteilung der Zuständigkeiten…
Die vorläufigen Anwendung von Teil IV des Abkommens lässt die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten gemäß den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.