Erwägungsgrund 2 32016D2239
Am 16. März 2015 wurde der Beschluss 2010/96/GASP durch den Beschluss (GASP) 2015/441 des Rates geändert und die EU-Militärmission bis zum 31. Dezember 2016 verlängert.
Am 16. März 2015 wurde der Beschluss 2010/96/GASP durch den Beschluss (GASP) 2015/441 des Rates geändert und die EU-Militärmission bis zum 31. Dezember 2016 verlängert.