Erwägungsgrund 12 32016D2311Die Mitgliedstaaten, die den Beitritt Kasachstans noch nicht angenommen haben, sollten daher ermächtigt werden, ihre Erklärungen über die Annahme des Beitritts…
Art. 2 32015D2355BESCHLUSS (EU) 2015/2355 DES RATES vom 10. Dezember 2015 zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt der Russischen Föderation zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Die Mitgliedstaaten, die ihre Erklärungen über die Annahme des Beitritts der Russischen Föderation zum Haager Übereinkommen von 1980 bereits vor dem Tag der…
Art. 1 Abs. 2 32016D2311Die in Absatz 1 genannten Mitgliedstaaten hinterlegen bis spätestens 9. Dezember 2017 folgende Erklärung über die Annahme des Beitritts Kasachstans zum Haager…
Erwägungsgrund 11 32016D2311Nur das Königreich der Niederlande hat den Beitritt Kasachstans zum Haager Übereinkommen von 1980 bereits angenommen. Aus einer Einschätzung der Lage in…
Art. 2 32016D2313BESCHLUSS (EU) 2016/2313 DES RATES vom 8. Dezember 2016 zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt der Republik Korea zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Die Mitgliedstaaten, die ihre Erklärungen über die Annahme des Beitritts der Republik Korea zum Haager Übereinkommen von 1980 bereits vor dem Tag der Annahme…