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Die Mitgliedstaaten, die den Beitritt Kasachstans noch nicht angenommen haben, sollten daher ermächtigt werden, ihre Erklärungen über die Annahme des Beitritts Kasachstans im Interesse der Union gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Beschlusses zu hinterlegen. Das Königreich der Niederlande, das den Beitritt Kasachstans zum Haager Übereinkommen von 1980 bereits angenommen hat, sollte keine neue Erklärung über die Annahme hinterlegen, da die vorhandene Erklärung völkerrechtlich weiterhin gilt.
Nur das Königreich der Niederlande hat den Beitritt Kasachstans zum Haager Übereinkommen von 1980 bereits angenommen. Aus einer Einschätzung der Lage in…
Die Mitgliedstaaten, die den Beitritt Armeniens noch nicht angenommen haben, sollten somit ermächtigt werden, im Interesse der Union ihre Erklärungen über die…
Die Mitgliedstaaten, die den Beitritt der Republik Korea noch nicht angenommen haben, sollten daher ermächtigt werden, ihre Erklärungen über die Annahme des…
Luxemburg, Österreich und Rumänien sollten daher ermächtigt werden, ihre Erklärungen über die Annahme des Beitritts von Belarus und Usbekistan zum Haager…
Österreich sollte daher ermächtigt werden, seine Erklärung über die Annahme des Beitritts von Ecuador und der Ukraine zum Haager Übereinkommen von 1980 im…
Die Mitgliedstaaten, die den Beitritt Marokkos noch nicht angenommen haben, sollten somit ermächtigt werden, im Interesse der Union ihre Erklärungen über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.