Erwägungsgrund 12 32016D2312Die Republik Österreich und Rumänien sollten daher ermächtigt werden, ihre Erklärungen über die Annahme des Beitritts Perus im Interesse der Union gemäß den…
Erwägungsgrund 11 32016D2312Alle Mitgliedstaaten, mit Ausnahme der Republik Österreich, des Königreichs Dänemark und Rumäniens, haben den Beitritt Perus zum Haager Übereinkommen von 1980…
Art. 2 32017D2464BESCHLUSS (EU) 2017/2464 DES RATES vom 18. Dezember 2017 zur Ermächtigung Österreichs und Rumäniens, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Panamas, Uruguays, Kolumbiens und El Salvadors zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Diejenigen Mitgliedstaaten, die ihre Erklärungen über die Annahme des Beitritts Panamas, Uruguays, Kolumbiens und El Salvadors zum Haager Übereinkommen von 1980…
Art. 1 Abs. 2 32016D2312Die in Absatz 1 genannten Mitgliedstaaten hinterlegen bis spätestens 9. Dezember 2017 folgende Erklärung über die Annahme des Beitritts Perus zum Haager…
Art. 2 32017D2424BESCHLUSS (EU) 2017/2424 DES RATES vom 18. Dezember 2017 zur Ermächtigung Rumäniens, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Chiles, Islands und der Bahamas zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Diejenigen Mitgliedstaaten, die ihre Erklärungen über die Annahme des Beitritts Chiles, Islands und der Bahamas zum Haager Übereinkommen von 1980 bereits vor…