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Die Republik Österreich und Rumänien werden ermächtigt, den Beitritt Perus zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (im Folgenden „Haager Übereinkommen von 1980“) im Interesse der Union anzunehmen.
Die in Absatz 1 genannten Mitgliedstaaten hinterlegen bis spätestens 9. Dezember 2017 folgende Erklärung über die Annahme des Beitritts Perus zum Haager Übereinkommen von 1980 im Interesse der Union: „[MITGLIEDSTAAT (Name in Vollform)] erklärt, den Beitritt Perus zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung gemäß dem Beschluss (EU) 2016/2312 des Rates anzunehmen.“
Beide Mitgliedstaaten unterrichten den Rat und die Kommission über die Hinterlegung ihrer jeweiligen Erklärung über die Annahme des Beitritts Perus und übermitteln der Kommission den Wortlaut der Erklärung innerhalb von zwei Monaten ab deren Hinterlegung.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.