Erwägungsgrund 3 32016D2315
Am 1. Juli 2016 hat der Rat den Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31. Januar 2017 verlängert, um die Umsetzung der Vereinbarung von Minsk einer weiteren Bewertung unterziehen zu können.
Am 1. Juli 2016 hat der Rat den Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31. Januar 2017 verlängert, um die Umsetzung der Vereinbarung von Minsk einer weiteren Bewertung unterziehen zu können.