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Die zuständigen Behörden, die Teil-66-Lizenzen auf der Grundlage von Anerkennungsurkunden erteilt haben, die von der HATA für die Absolvierung von Prüfungen des Grundwissens in technischen Modulen ausgestellt wurden, müssen innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt der Notifizierung dieses Beschlusses eine Neubewertung jeder hiervon betroffenen Teil-66-Lizenz vornehmen und hierbei unbeschadet dieses Beschlusses die Empfehlungen berücksichtigen, die in dem Sicherheitsinformations-Bulletin EASA SIB Nr.: 2014-32 (in seiner neuesten Fassung) gegeben wurden, das von der Agentur am 9. Dezember 2014 veröffentlicht wurde.
Nach Abschluss dieser Neubewertung unternehmen die zuständigen Behörden Folgendes:
Sofern dies gemäß Artikel 1 gerechtfertigt ist, schränken sie die Teil-66-Lizenz ein, setzen sie aus oder widerrufen diese nach Anhang III (Teil-66) 66.B.500 und
unterrichten auf jeden Fall die Kommission und die Agentur über die Ergebnisse dieser Neubewertung.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.