Erwägungsgrund 1 32016D2357
Im Februar 2014 hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit (im Folgenden die „Agentur“) eine Inspektion (AIR.EL.02.2014) der Lufttüchtigkeitsstandards bei der Hellenic Civil Aviation Authority (Griechische Zivilluftfahrtbehörde, HCAA) durchgeführt. Im Verlauf dieser Inspektion wurde eine Nichteinhaltung der Klasse D gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 628/2013 der Kommission über die Arbeitsweise der Europäischen Agentur für Flugsicherheit bei Inspektionen zur Kontrolle der Normung und für die Überwachung der Anwendung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 festgestellt, die bei nicht zeitnaher Korrektur Anlass zu Sicherheitsbedenken geben kann.