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Im April 2016 führte die Agentur eine weitere Normungsinspektion bei der HCAA durch. Im Verlauf dieser Inspektion überprüfte die Agentur den vereinbarten Plan mit Abhilfemaßnahmen und kam zu dem Ergebnis, dass die HCCA nicht in der Lage gewesen war, die vereinbarten Maßnahmen fristgemäß und angemessen umzusetzen. Daher übermittelte die Agentur der HCCA im Mai 2016 nach Artikel 22 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 628/2013 einen zusätzlichen Bericht.
Die Agentur analysiert die alternativen Maßnahmen, die gemäß Artikel 15 der Richtlinie (EU) 2016/798 beschlossen wurden, und nimmt die Ergebnisse ihrer Analyse…
Legt das Institut keinen überarbeiteten Sanierungsplan vor oder gelangt die zuständige Behörde zu dem Schluss, dass die von ihr in ihrer ursprünglichen…
Im Februar 2014 hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit (im Folgenden die „Agentur“) eine Inspektion (AIR.EL.02.2014) der Lufttüchtigkeitsstandards bei…
Angesichts der von der Agentur durchgeführten Untersuchungen gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass es sich hier um ein systemisches Versagen der HCAA…
Am 3. Juli 2014 vereinbarten die Agentur und die HCAA einen Plan mit Abhilfemaßnahmen, der u. a. die Untersuchung von Anerkennungsurkunden umfasste, die für die…
einen Abhilfemaßnahmenplan zu erstellen, um die Grundursache der Nichteinhaltung innerhalb einer akzeptablen Frist zu beheben, und diesen der Agentur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.