Erwägungsgrund 2 32016D0267
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/785 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 6. Mai 2015 vorläufig angewendet.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/785 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 6. Mai 2015 vorläufig angewendet.