Erwägungsgrund 2 32016D0268
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/1031 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 28. Mai 2015 vorläufig angewendet.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/1031 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 28. Mai 2015 vorläufig angewendet.