Erwägungsgrund 2 32016D0270
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/1033 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 28. Mai 2015 vorläufig angewendet.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/1033 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 28. Mai 2015 vorläufig angewendet.