Erwägungsgrund 1 32016D0273
Die Kommission hat im Namen der Europäischen Union mit der Demokratischen Republik Timor-Leste ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden „Abkommen“) ausgehandelt.
Die Kommission hat im Namen der Europäischen Union mit der Demokratischen Republik Timor-Leste ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden „Abkommen“) ausgehandelt.