Art. 1 32016D0286
Die staatlichen Beihilfen, die der Carbosulcis S.p.A. von Italien entsprechend dem am 9. April 2014 vorgelegten und am 17. Juli 2014 geänderten Stilllegungsplan gewährt werden, sind gemäß dem Beschluss 2010/787/EU mit dem Binnenmarkt vereinbar.