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Dieser Beschluss sollte zudem berücksichtigen, dass die externen Mitglieder des Administrativen Überprüfungsausschusses, des Prüfungsausschusses und des Ethikausschusses der EZB zusätzlich zu ihren Mandaten andere Aufgaben erfüllen können. Die Erfüllung dieser Aufgaben überschreitet den Rahmen der internen Untersuchungen des Amtes. Dieser Beschluss sollte daher lediglich auf die beruflichen Tätigkeiten der genannten Personen anwendbar sein, die sie in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Administrativen Überprüfungsausschusses, des Prüfungsausschusses und des Ethikausschusses der EZB ausüben.
Dieser Beschluss sollte berücksichtigen, dass die Mitglieder des EZB-Rates und des Erweiterten Rates, die nicht gleichzeitig Mitglieder des Direktoriums der EZB…
Die EZB sollte vorsehen, dass natürliche und juristische Personen die Überprüfung von an sie gerichteten oder sie direkt individuell betreffenden Beschlüssen…
Dieser Beschluss gilt für — Mitglieder der Beschlussorgane der EZB und Mitglieder anderer durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 oder von der EZB…
In Ausnahmefällen könnte die Verbreitung bestimmter vertraulicher Informationen außerhalb der EZB, die sie zur Durchführung ihrer Aufgaben besitzt, das…
Die EZB richtet einen administrativen Überprüfungsausschuss ein, der eine interne administrative Überprüfung der Beschlüsse vornimmt, die die EZB im Rahmen der…
Bei Erlass dieses Beschlusses obliegt es der EZB, etwaige Einschränkungen von internen Untersuchungen zu rechtfertigen, die Auswirkungen auf spezifische, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.