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Das Abkommen sieht eine Assoziierung zwischen der Union und dem Kosovo mit gegenseitigen Rechten und Pflichten, gemeinsamem Vorgehen und besonderen Verfahren vor. Es enthält ferner Bestimmungen, die in den Geltungsbereich des Titels V Kapitel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) betreffend die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union fallen. Der Beschluss über den Abschluss dieses Abkommens sollte sich daher auf eine Rechtsgrundlage für eine Assoziierung stützen, die es der Union ermöglicht, in allen unter die Verträge fallenden Bereichen Verpflichtungen einzugehen, und auf die Rechtsgrundlage für Abkommen in den von Titel V Kapitel 2 EUV erfassten Bereichen.
Das Abkommen sieht eine Assoziierung zwischen der Union und dem Kosovo mit gegenseitigen Rechten und Pflichten, gemeinsamem Vorgehen und besonderen Verfahren…
Ziel des Abkommens ist es, dass die Union Maßnahmen der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit mit dem Kosovo im Sinne von Artikel 212…
Ziel des Abkommens ist es, dass die Union Maßnahmen der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit mit dem Kosovo im Sinne von Artikel 212…
Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und dem Kosovo wird in Bezug auf die Teile,…
Die Union und das Kosovo unterhalten enge Bindungen und teilen die gemeinsamen Werte sowie den Wunsch, diese Bindungen zu stärken und auf der Grundlage der…
Mit Artikel 126 des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.