Erwägungsgrund 1 32016D0342
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/1988 des Rates wurde das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und dem Kosovo (im Folgenden „Abkommen“) am 22. Oktober 2015 im Namen der Union vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet.