Erwägungsgrund 1 32016D0350
Gemäß dem Beschluss 2014/185/EU des Rates wurde die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (im Folgenden „Vereinbarung“) am 11. Februar 2014 — vorbehaltlich ihres Abschlusses — unterzeichnet.