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Am 27. Juli 2007 wurde Jordanien eine Verlängerung des Übergangszeitraums gemäß dem Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen (Agreement on Subsidies and Countervailing Measures — SCM-Übereinkommen) für die Abschaffung seines Ausfuhrsubventionsprogramms, das eine teilweise oder vollständige Einkommensteuerbefreiung für mit bestimmten Ausfuhren erzielte Gewinne ermöglicht, gewährt. Diese Verlängerung wurde bis zum 31. Dezember 2013 gewährt, wobei die Frist für den vollständigen Abbau der Ausfuhrsubventionen am 31. Dezember 2015 endete, im Einklang mit den in Artikel 27 Absatz 4 des SCM-Übereinkommen festgelegten Verfahren zur weiteren Verlängerung des bestimmten Entwicklungsland-Mitgliedern nach Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe b des SCM-Übereinkommens eingeräumten Übergangszeitraums.
Der vorliegende Beschluss sollte für einen begrenzten Zeitraum gültig sein, der ausreichend bemessen ist, um Anreize für zusätzliche Investitionen und die…
Der im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretende Standpunkt ist, dass der Antrag Jordaniens auf eine…
Im August 2012 schlossen die jordanischen Behörden und der Internationale Währungsfonds (IWF) eine nicht der Vorsorge dienende Bereitschaftskreditvereinbarung…
In diesem schwierigen wirtschaftlichen und finanziellen Umfeld haben sich die jordanischen Behörden und der Internationale Währungsfonds (IWF) im August 2012…
Angesichts der Verschlechterung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage Jordaniens haben der IWF und Jordanien zudem Gespräche über eine…
Im Dezember 2012 beantragte Jordanien eine ergänzende Makrofinanzhilfe der Union. Daraufhin wurde im Dezember 2013 ein Beschluss über eine darlehensgestützte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.