Erwägungsgrund 3 32016D0407
Am 19. August 2015 stellte Belgien den Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen und Betriebsschließungen im Wirtschaftszweig NACE Rev. 2 Abteilung 23 (Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden) in den NUTS-2-Regionen Hainaut (BE32) und Namur (BE35) in Belgien. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen gemäß Artikel 13 dieser Verordnung für die Festsetzung eines Finanzbeitrags des EGF.