Erwägungsgrund 4 32016D0431
Das Abkommen sollte unterzeichnet und die dem Abkommen beigefügten Erklärungen sollten im Namen der Union genehmigt werden. Das Abkommen sollte ab dem dritten Tag nach dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt werden, bis die für seinen förmlichen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.