Erwägungsgrund 5 32016D0436Die Union hat das Übereinkommen am 15. Juni 2011 unterzeichnet. Der Gemeinsame Ausschuss hat die Republik Moldau mit seinem Beschluss Nr. 2 vom 21. Mai 2014…
Erwägungsgrund 5 32017D2433BESCHLUSS (EU) 2017/2433 DES RATES vom 18. Dezember 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Zoll-Unterausschuss, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. I dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertretenden Standpunkt
Die Union hat das Übereinkommen am 15. Juni 2011 unterzeichnet. Der nach Artikel 3 Absatz 1 dieses Übereinkommens eingesetzte Gemeinsame Ausschuss hat mit…
Erwägungsgrund 4 32014D0734BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2014 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 4 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist, zu vertreten ist (2014/734/EU)
Die Union und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien haben das Übereinkommen am 15. Juni 2011 unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32014D0734BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2014 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 4 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist, zu vertreten ist (2014/734/EU)
Die Union und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien haben das Übereinkommen am 15. Juni 2011 unterzeichnet.
Erwägungsgrund 4 32014D0735BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2014 über den Standpunkt im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 3 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist (2014/735/EU)
Die Union und Montenegro haben das Übereinkommen am 15. Juni 2011 unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32004D0823BESCHLUSS DES RATES vom 22. November 2004 über den Beitritt der Republik Moldau zum Übereinkommen zur Gründung eines Wissenschafts- und Technologiezentrums in der Ukraine vom 25. Oktober 1993 zwischen Kanada, Schweden, der Ukraine und den Vereinigten Staaten (2004/823/EG, Euratom)
Am 12. Februar 2004 hat die Republik Moldau beim Sekretariat des Zentrums die Beitrittsurkunde Moldaus zum Übereinkommen hinterlegt. Gemäß Artikel XIII des…