Erwägungsgrund 3 32017D2433BESCHLUSS (EU) 2017/2433 DES RATES vom 18. Dezember 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Zoll-Unterausschuss, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. I dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertretenden Standpunkt
Der Zoll-Unterausschusses soll einen Beschluss annehmen, mit dem das Protokoll Nr. I über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder…
Art. 1 32016D0436BESCHLUSS (EU) 2016/436 DES RATES vom 15. März 2016 über den im Namen der Europäischen Union im Zoll-Unterausschuss, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzt wurde, zur Ersetzung des Protokolls Nr. II dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Zoll-Unterausschuss, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der…
Art. 45 Abs. 1 Nr. 2 32019D2208Das Protokoll Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der…
Erwägungsgrund 3 32019D1355Auf seiner Jahressitzung 2019 soll der WPA-Ausschuss einen Beschluss über die Annahme des Protokolls 1 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit…
Erwägungsgrund 2 32020D1495BESCHLUSS (EU) 2020/1495 DES RATES vom 13. Oktober 2020 zum Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Zollausschuss zu der Empfehlung zur Anwendung von Artikel 27 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist
In Artikel 27 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit…
Erwägungsgrund 3 32019D2208Die Vertragsparteien sind über das Protokoll Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die…