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Der Beschluss (GASP) 2015/1333 wird wie folgt geändert: 1. Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Personen werden in die Listen in den Anhängen II und IV aufgenommen. 2. In Artikel 17 werden die folgenden Absätze angefügt: „(3) Die in Artikel 8 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten in Bezug auf die Einträge mit den Nummern 16, 17 und 18 in Anhang II bis zum 2. Oktober 2016.
Die in Artikel 9 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten in Bezug auf die Einträge mit den Nummern 21, 22 und 23 in Anhang IV bis zum 2. Oktober 2016.“
Die in Artikel 9 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten in Bezug auf die Einträge 21, 22 und 23 in Anhang IV bis zum 2. Oktober 2017.“
Die in Artikel 9 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten in Bezug auf die Einträge mit den Nummern 21, 22 und 23 in Anhang IV bis zum 2. Oktober 2018.“
Die in Artikel 9 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten in Bezug auf die Einträge mit den Nummern 21, 22 und 23 in Anhang IV bis zum 2. April 2018.“
Die Anhänge II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 werden nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Die Anhänge I und II des Beschlusses 2011/101/GASP werden gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift „Personen“ wird nach der bestehenden Überschrift „Liste der Personen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.