Erwägungsgrund 2 32014D0265
Angesichts der sehr ernsten Lage in der Ukraine sollten die Beschränkungen bezüglich der Einreise und das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen Anwendung finden auf natürliche Personen, die für Handlungen oder politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder aber die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich sind oder solche Handlungen oder politischen Maßnahmen aktiv unterstützen oder umsetzen oder die die Arbeit von internationalen Organisationen in der Ukraine behindern, sowie mit ihnen verbundene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen auf der Krim oder in Sewastopol, deren Eigentum entgegen ukrainischem Recht übertragen wurde, oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die von einer solchen Übertragung begünstigt wurden. Die Begünstigten dieser Eigentumsübertragung sind als juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen zu verstehen, die zu Eigentümern von Vermögenswerten geworden sind, die entgegen ukrainischem Recht aufgrund der Annexion der Krim und von Sewastopol übertragen wurden.