Erwägungsgrund 3 32016D0050
Der Beschluss 2014/219/GASP sollte dahin gehend geändert werden, dass ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 15. Januar 2016 bis zum 14. Januar 2017 vorgesehen wird —
Der Beschluss 2014/219/GASP sollte dahin gehend geändert werden, dass ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 15. Januar 2016 bis zum 14. Januar 2017 vorgesehen wird —