Erwägungsgrund 9 32016D0630BESCHLUSS (EU) 2016/630 DES RATES vom 11. April 2016 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im durch das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Rückübernahme eingesetzten Gemischten Rückübernahmeausschuss in Bezug auf eine Empfehlung zu Rückübernahmeersuchen in Fällen, in denen die Organisation von Befragungen erforderlich ist
Dänemark ist weder an das Rücknahmeabkommen gebunden noch zu seiner Anwendung verpflichtet und beteiligt sich daher nicht an der Annahme dieses Beschlusses —
Erwägungsgrund 6 32010D0616BESCHLUSS DES RATES vom 7. Oktober 2010 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über die Rechtshilfe in Strafsachen (2010/616/EU)
Gemäß Artikel 1 und 2 des Protokolls über die Position Dänemarks im Anhang zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der…
Erwägungsgrund 6 32013D0695BESCHLUSS DES RATES vom 25. November 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan zur Erleichterung der Visaerteilung (2013/695/EU)
Gemäß den Artikeln 1 und 2 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22…
Erwägungsgrund 6 32012D0472BESCHLUSS DES RATES vom 26. April 2012 über den Abschluss des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department of Homeland Security (2012/472/EU)
Dänemark beteiligt sich gemäß den Artikeln 1 und 2 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union…
Erwägungsgrund 6 32012D0380BESCHLUSS DES RATES vom 22. September 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Australien über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records — PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an den Australian Customs and Border Protection Service (2012/380/EU)
Gemäß den Artikeln 1 und 2 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls über…
Erwägungsgrund 6 32012D0381BESCHLUSS DES RATES vom 13. Dezember 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Australien über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records — PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an den Australian Customs and Border Protection Service (2012/381/EU)
Gemäß den Artikeln 1 und 2 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls über…