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In Anbetracht des Vorstehenden ist es erforderlich, den im Namen der Union im Gemischten Rückübernahmeausschuss zu vertretenden Standpunkt zu einem Beschluss des Gemischten Rückübernahmeausschusses über Durchführungsbestimmungen für die Anwendung der Artikel 4 und 6 des Abkommens ab 1. Juni 2016 festzulegen —
Gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b des Abkommens beschließt der Gemischte Rückübernahmeausschuss die für die einheitliche Anwendung des Abkommens…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Gemischten Rückübernahmeausschuss EU-Türkei im Hinblick auf einen Beschluss des Gemischten Rückübernahmeausschusses…
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für die Durchführung…
Es ist daher zweckmäßig, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die vom Gemischten Rückübernahmeausschuss anzunehmende Empfehlung zu…
Mit dem Abkommen wird ein Gemischter Rückübernahmeausschuss eingesetzt, der sich eine Geschäftsordnung zu geben hat. Es sollte ein vereinfachtes Verfahren für…
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für die Durchführung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.