Erwägungsgrund 4 32016D0609
Der JCPOA, der von der Resolution UNSCR 2231 (2015) gebilligt wurde, bestimmt insbesondere, dass die Union die gegen bestimmte Personen und Einrichtungen verhängten restriktiven Maßnahmen am „Tag des Übergangs“ (18. Oktober 2023) aufzuheben hat, d. h. acht Jahre nach dem „Tag der Annahme“ (18. Oktober 2015), oder zu einem früheren Zeitpunkt auf der Grundlage eines Berichts des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) an den Gouverneursrat der IAEO und parallel dazu an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, in dem erklärt wird, dass die IAEO zu der Schlussfolgerung gelangt ist, dass das gesamte Kernmaterial in Iran für friedliche Tätigkeiten genutzt wird („breitere Schlussfolgerung“).