Erwägungsgrund 1 32016D0612
Nach Artikel 10 Absatz 4 des Beschlusses 2014/219/GASP des Rates werden die genauen Einzelheiten der Beteiligung von Drittstaaten in Übereinkünften gemäß Artikel 37 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) geregelt.
Nach Artikel 10 Absatz 4 des Beschlusses 2014/219/GASP des Rates werden die genauen Einzelheiten der Beteiligung von Drittstaaten in Übereinkünften gemäß Artikel 37 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) geregelt.