Erwägungsgrund 3 32016D0618
Am 16. September 2015 stellte Schweden den Antrag EGF/2015/009 SE/Volvo Trucks auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge von Entlassungen bei Volvo Trucks (Volvo Group Truck Operation, EMEA) und vier Zulieferern und nachgeschalteten Herstellern in Schweden. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung eines Finanzbeitrags aus dem EGF.