Erwägungsgrund 3 32016D0063
Nach Artikel 3 Absatz 5 der Beitrittsakte hat der Rat zu beschließen, alle Anpassungen vorzunehmen, die aufgrund des Beitritts zu diesen Übereinkünften und Protokollen erforderlich sind —
Nach Artikel 3 Absatz 5 der Beitrittsakte hat der Rat zu beschließen, alle Anpassungen vorzunehmen, die aufgrund des Beitritts zu diesen Übereinkünften und Protokollen erforderlich sind —