Art. 2 32016D0783BESCHLUSS (EU) 2016/783 DES RATES vom 12. Mai 2016 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Haushaltslinie 12 02 01)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32016D0713BESCHLUSS (GASP) 2016/713 DES RATES vom 12. Mai 2016 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32016D0077BESCHLUSS (EU) 2016/77 DES RATES vom 18. Januar 2016 zur Bestätigung des im Namen der Europäischen Union im Rahmen der 10. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation zu Fragen des Ausfuhrwettbewerbs und der Entwicklung vertretenen Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32016D0784BESCHLUSS (EU) 2016/784 DES RATES vom 12. Mai 2016 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Haushaltslinie 04 03 01 03)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32016D1764BESCHLUSS (EU) 2016/1764 DES RATES vom 29. September 2016 über den Standpunkt, der von der Europäischen Union im Gemeinsamen Ausschuss EU/ICAO hinsichtlich des Beschlusses über die Annahme eines Anhangs über das Flugverkehrsmanagement als Anhang der Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Schaffung eines Rahmens für die verstärkte Zusammenarbeit zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32016D0877BESCHLUSS (EU) 2016/877 DES RATES vom 23. Mai 2016 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.