Erwägungsgrund 7 32016D0763Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich des Entwurfs eines…
Erwägungsgrund 8 32014D0741BESCHLUSS DES RATES vom 21. Oktober 2014 zur Festlegung des Standpunkts im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen bezüglich der Rücknahme des Einwandes der Union gegen die Streichung dreier Unternehmen aus der Liste in Japans Anhang 3 von Anlage I des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (2014/741/EU)
Es ist angebracht, den Standpunkt der im Namen der Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen über die Rücknahme des Einwandes zu vertreten ist,…
Erwägungsgrund 6 32013D0756BESCHLUSS DES RATES vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des von der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen zu vertretenden Standpunkts in Bezug auf die Beschlüsse zur Umsetzung einiger Bestimmungen des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (2013/756/EU)
Es ist angemessen, den im Namen der Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen in Bezug auf die Beschlüsse zur Umsetzung bestimmter Vorschriften…
Erwägungsgrund 6 32014D0144BESCHLUSS DES RATES vom 11. März 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft in Bezug auf die Änderung des Zusatzabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zu vertretenden Standpunkt (2014/144/EU)
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem Ausschuss zu vertreten ist, sollte auf dem Beschlussentwurf im Anhang des vorliegenden Beschlusses beruhen –
Erwägungsgrund 7 32017D0813BESCHLUSS (EU) 2017/813 DES RATES vom 12. Oktober 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss EU-Chile zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Ersetzung von Anhang III Anlage II des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits
Der im Namen der Union im Assoziationsausschuss zu vertretende Standpunkt sollte auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Art. 1 32015D1522BESCHLUSS (EU) 2015/1522 DES RATES vom 14. September 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich des Beitritts der Republik Moldau zu dem Überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen ist im Namen der Union der Standpunkt zu vertreten, dass der Beitritt der Republik Moldau zum Überarbeiteten…