Erwägungsgrund 2 32016D0077
Eine diszipliniertere Anwendung unterstützender Maßnahmen für Agrarausfuhren wird seit langem von vielen WTO-Mitgliedern gefordert, die an der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Händler interessiert sind; sie ist außerdem ein Kernelement der Doha-Runde. Es war das Ziel der Union auf der 10. Ministerkonferenz der WTO, ein umfassendes und ausgewogenes Ergebnis bei allen Formen der Unterstützung für Agrarausfuhren (wie Ausfuhrsubventionen, Ausfuhrkredite, Agrarausfuhren durch staatliche Handelsunternehmen und Nahrungsmittelhilfen) zu erzielen, das nicht auf Ausfuhrsubventionen beschränkt ist, und das im Einklang mit dem WTO-Entwurf für die Agrarmodalitäten (TN/AG/W/4/Rev.4) in der durch die gemeinsame Vorlage der Union und einer Reihe von Staaten vom 16. November 2015 (JOB/AG/48) aktualisierten Fassung steht.